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RG, 24.10.1898 - Rep. IV. 88/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind bei den sog. Antragsvergehen vertragsmäßige Abmachungen, durch welche der Antragsberechtigte dem Thäter oder einem Dritten gegenüber zur Nichtstellung oder Zurücknahme des Antrages auf Strafverfolgung sich verpflichtet, rechtswirksam?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafantragsrecht bei Antragsvergehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 42, 60
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.01.1991 - VI ZR 107/90
Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung im Hinblick auf psychische Zwangslage; …
aa) Allerdings ist eine vertragliche Verpflichtung zur Rücknahme eines Strafantrages oder einer Strafanzeige nicht etwa schlechthin sittenwidrig (s. bereits RGZ 42, 60, 62, 64 f; s. weiter etwa OLG Frankfurt MDR 1975, 584 f). - BGH, 28.01.1974 - III ZR 93/72
Voraussetzungen für das Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit - …
Nachdem das Gesetz das staatliche Strafverfolgungsrecht durch das Antragsrecht des Verletzten in dessen privatem Interesse eingeschränkt hat, fehlt ein überzeugender Grund dafür, den Antragsberechtigten daran zu hindern, sich dem Täter oder einem Dritten gegenüber zur Nichtausübung seines Rechts wirksam zu verpflichten (RGZ 42, 60, 64; OLG München MDR 1967, 223 m.W.Nachweisen;… ebenso zur Privatklage Löwe/Rosenberg a.a.O. § 391 Anm. 7).